vfamds

FÖRDERMITGLIED WERDEN

zur Beitrittserklärung
Mit einer Fördermitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen in demokratischen Staaten (VFAMDS) ermöglichen Sie die Arbeit des ZAAVV. Und können die Ausrichtung des Zentrums mitbestimmen.

Sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (z. B. GbR, GmbH, e. V. etc.) können Fördermitglied werden.

Unsere wichtigste Mission ist die Aufklärung und Vermeidung von Unrecht. Dazu gehört für uns auch ein verantwortungsbewusstes, werteorientiertes und das Gemeinwohl berücksichtigendes Handeln. Daher haben wir uns für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit vom VFAMDS und dem ZAAVV in der aktuellen Form (Förderverein und Stiftung) entschieden, um eine übermäßige Machtkonzentration zu verhindern. Entsprechend stellt der Stiftungsrat als Kontrollgremium sicher, dass sich das operative Handeln stets an den Werten und Prinzipien des ZAAVV ausrichtet. Neun stimmberechtigte Mitglieder werden in den Stiftungsrat gewählt. Zusätzlich gibt es ein festes, nicht-stimmberechtigtes Mitglied. Dieses hat die Aufgabe, die Entscheidungen innerhalb des Stiftungsrates mit Hilfe des systemischen Konsensierens herbeizuführen. Die stimmberechtigten Stiftungsrat-Plätze werden für jeweils maximal drei Jahre besetzt. Dadurch erfolgt jedes Jahr ein Austausch von drei Mitgliedern, sodass sich keine verfestigten Mehrheitsmeinungen bilden und durchsetzen können.

Ab dem zweiten Jahr werden zwei der dann neu zu besetzenden drei Plätze des Stiftungsrats durch unsere Fördermitglieder über das systemische Konsensieren bestimmt. Das Vorschlagsrecht steht jedermann zu. Die neuen Stiftungsratsmitglieder werden von jeweils einem zufällig zusammengestellten Drittel unserer Fördermitglieder gewählt. Der dritte Platz wird durch Zufallsgenerator bestimmt.

Dieses Verfahren soll eine möglichst unabhängige Arbeit des Stiftungsrats im Sinne der Ziele und Werte des ZAAVV fördern.
zur Beitrittserklärung
zur Beitrittserklärung
Mit nur 10 Euro Mitgliedsbeitrag im Monat unterstützen Sie die Arbeit des ZAAVV und das Engagement zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Sehr gern können Sie auch einen höheren Mitgliedsbeitrag als Wertschätzung für unsere Arbeit wählen. Die Chancen für eine Mitarbeit unseren Gremien bleiben davon unbeeinflusst.

Die Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahme durch den Vorstand sowie Eingang des ersten Jahresbeitrags zum nächsten Ersten eines Monats. Sie kann mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende gekündigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung.

Mit der Fördermitgliedschaft erhalten Sie das Recht, die Mitglieder des Stiftungsrats des ZAAVV zu wählen und ggf. auch selbst Mitglied zu werden.

Die Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahme durch den Vorstand sowie Eingang des ersten Jahresbeitrags zum nächsten Ersten. Sie kann mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende gekündigt werden.