Mit
der Fördermitgliedschaft im Verein zur Förderung der Aufklärung
von Menschenrechtsverletzungen in demokratischen Staaten
(VFAMDS) können Sie die Arbeit des ZAAVV ermöglichen.
Sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (z. B. GbR, GmbH, e.
V. etc.) können Fördermitglied werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahme durch den Vorstand sowie Eingang
des ersten Jahresbeitrags zum nächsten Ersten. Sie kann mit einer Dreimonatsfrist
zum Jahresende gekündigt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung.
Mit der Fördermitgliedschaft erhalten Sie das Recht, die Mitglieder des
Stiftungsrats des ZAAVV zu wählen.
Ab dem zweiten Jahr werden zwei der dann neu zu besetzenden drei Plätze
des Stiftungsrats durch die Fördermitglieder des Vereins über das
systemische Konsensieren bestimmt. Das Vorschlagsrecht steht jedermann zu.
Die neuen Stiftungsratsmitglieder werden von jeweils einem zufällig
zusammengestellten Drittel der Fördermitglieder gewählt. Der dritte Platz
wird durch Zufallsgenerator bestimmt.
Mit dem Ausfüllen des Beitrittsformulares erklären Sie, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und mit dem Inhalt einverstanden zu sein.
Impressum:
Verein zur Förderung der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen in
demokratischen Staaten (VFAMDS)
vertreten durch Ralf Ludwig
Wollzeile 6-8
A-1010 Wien
E-Mail: mail@vfamds.org